Auslieferung von Maja T. an Ungarn thematisiert
Berlin: (hib/STO) Die „Beteiligung von Bundesbehörden an Ermittlungen gegen die Person Maja T. und an deren Auslieferung nach Ungarn“ thematisiert die Gruppe Die Linke in einer Kleinen Anfrage (20/12452). Danach wurde Maja T. am 11. Dezember 2023 in Berlin festgenommen und am 12. Dezember einem Ermittlungsrichter in Dresden vorgeführt, der Haft anordnete. „Zu diesem Zeitpunkt ermittelte federführend die Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen Maja T. und weitere verdächtige Personen aus Ostdeutschland, denen Gewalttaten in der ungarischen Hauptstadt Budapest im Februar 2023 vorgeworfen werden“, heißt es in der Vorlage weiter.
Wie die Gruppe zugleich ausführt, erklärte das Berliner Kammergericht am 27. Juni 2024 per Beschluss die Auslieferung von Maja T. für zulässig. Dieser Beschluss sei dem bevollmächtigten Rechtsanwalt von Maja T. am selben Tag um 17:26 Uhr zugegangen. Noch in der Nacht vom 27. auf den 28. Juni sei durch das Landeskriminalamt Sachsen mit der Durchsetzung des Beschlusses und damit der Überstellung von Maja T. an die ungarischen Behörden begonnen worden.
Bereits um 6:50 Uhr am 28. Juni wurde Maja T. laut Vorlage zwecks Durchlieferung nach Ungarn an die österreichischen Behörden übergeben. Um 7:38 Uhr am 28. Juni 2024 sei wiederum vom Bevollmächtigten von Maja T. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Bundesverfassungsgericht eingegangen, mit dem sich Maja T. gegen ihre Auslieferung nach Ungarn gewandt habe.
Daraufhin fasste die Erste Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichtes den Angaben zufolge am selben Tag gegen 10:50 Uhr den Beschluss, dass „die Übergabe des Antragsstellers an die ungarischen Behörden“ bis zur „Entscheidung über die noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Wochen, einstweilen untersagt“ werde. Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sei gegen 11:00 Uhr am 28. Juni fernmündlich durch das Bundesverfassungsgericht über den Erlass der einstweiligen Verfügung in Kenntnis gesetzt worden.
„Kurz darauf wurde das Bundesverfassungsgericht durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wiederum darüber informiert, dass Maja T. bereits an die ungarischen Behörden übergeben worden sei“, schreiben die Abgeordneten des Weiteren. Wissen wollen sie unter anderem, welche Bundesbehörden an der Auslieferung beziehungsweise Überführung von Maja T. mittelbar oder unmittelbar beteiligt waren.