02.08.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 538/2024

Auskunft zur EU-Kunststoffgranulat­verordnung

Berlin: (hib/NKI) Nach Schätzungen der Europäischen Kommission (KOM) lagen die Einträge von Kunststoffgranulat in der EU im Jahr 2019 zwischen rund 52.000 und 184.000 Tonnen. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12325) auf eine Kleine Anfrage (20/12170) der CDU/CSU-Fraktion.

Um Umweltverschmutzung durch die Freisetzung von Kunststoffgranulat zu reduzieren und zur Verbesserung der Datenlage zur Freisetzung von Mikroplastik, hat die EU-Kommission im Herbst 2023 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vermeidung der Freisetzung von Kunststoffgranulat (COM (2023) 645) vorgestellt. Kunststoffgranulat entweicht bei der Produktions- und Verarbeitungskette in Gewässer und stellt einen großen Anteil des Mikroplastik- bzw. Plastikmülls dar. Der EU-Vorschlag ziele unter anderem darauf ab, eine Reduzierung der Freisetzung von Kunststoffgranulat um bis zu 74 Prozent zu erreichen. Als Hauptquellen für „unbeabsichtigten“ Eintrag von Mikroplastik in die Umwelt gelten nach Ansicht der Bundesregierung vor allem Farben, Reifen, Te,xtilien und Kunststoffgranulat. Der KOM-Vorschlag betreffe ausschließlich Kunststoffgranulat, das nach Einschätzung der KOM die drittgrößte Quelle für unbeabsichtigten Eintrag sei.

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