01.08.2024 Verkehr — Antwort — hib 537/2024

Wettbewerbssituation im Schienenpersonenfern­verkehr

Berlin: (hib/HAU) Die kommende Trassenpreiserhöhung betrifft laut Bundesregierung alle Unternehmen im Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) gleichermaßen und dürfte daher „keinen Einfluss auf den Wettbewerb im SPFV haben“. So heißt es in der Antwort der Bundesregierung (20/12338) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11589). Eine umfassende Änderung des Trassenpreissystems, die spürbar zu einer Entlastung gerade auch des SPFV führt, könne ohne dauerhaft zur Verfügung stehende, zusätzliche Haushaltsmittel „in erheblichem Umfang“ nicht gelingen, schreibt die Regierung. Diese zusätzlichen Haushaltsmittel dürfen aus ihrer Sicht „nicht zu Lasten notwendiger Investitionen in die Schieneninfrastruktur gehen“.

Zur Wettbewerbssituation im SPFV heißt es in der Antwort weiter: Neue Angebote im SPFV würden den Erfolg der deutschen Marktordnung im Schienenverkehr mit einem vollständig für den Wettbewerb offenen Markt und einer effektiven Marktregulierung in Verbindung mit der Eigenwirtschaftlichkeit des SPFV unterstreichen. Die Bundesregierung setze sich auf europäischer Ebene für den Abbau noch bestehender Marktzugangs- und Wettbewerbshindernisse ein. Dies komme auch dem Wettbewerb im SPFV in Deutschland zu Gute. Mit den Investitionen des Bundes in einen bedarfsgerechten Neu- und Ausbau von Schieneninfrastruktur werde in Deutschland die notwendige Kapazität für einen weiteren Aufwuchs des SPFV und damit auch des Wettbewerbs im SPFV geschaffen.

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