Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung
Berlin: (hib/SCR) Beim Generalbundesanwalt sind seit dem 5. April 2023 mehrere Strafanzeigen gegen Mitglieder der Bundesregierung eingegangen. Betroffen waren unter anderem Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und Außenministerin Annalena Baerbock (Bündnis 90/Die Grünen). In keinem der Fälle wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es hätten „keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfolgbare Straftaten“ vorgelegen, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12315) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/12115). Die AfD hatte zu dem Thema bereits Anfragen gestellt und mit der neuerlichen Anfrage eine Aktualisierung der Angaben erbeten.
Zu Strafanzeigen bei der Bundespolizei kann die Bundesregierung laut Antwort keine Angaben machen. Gleiches gilt für Anzeigen auf Länderebene.