Migrationspolitik in Tunesien
Berlin: (hib/SCR) Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben gegenüber tunesischen Partnern wiederholt deutlich gemacht, dass bei der Zusammenarbeit im Migrationsbereich humanitäre Standards und die Menschenrechte von Geflüchteten und Migrantinnen und Migranten zu beachten sind. Dazu habe sie auch auf die Rechte verwiesen, zu denen sich Tunesien in internationalen Abkommen verpflichtet habe. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung (20/12318) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/12172) hervor. „Dies ist auch regelmäßig Gegenstand der Gespräche mit der tunesischen Seite. Die Bundesregierung weist dabei mit Nachdruck darauf hin, dass die im Rahmen der bilateralen Zusammenarbeit übergebene Ausstattung ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet wird“, heißt es weiter.
Die Abgeordneten hatten sich in ihrer Anfrage auf einen Medienbericht bezogen, wonach tunesische Sicherheitskräfte bei Abschiebungen in die Wüste von Deutschland gespendete Fahrzeuge eingesetzt haben sollen. Wie die Fraktion ausführte, seien schwarze Geflüchtete „von tunesischen Sicherheitskräften gefangen und in Wüstenregionen an die Grenze zu Libyen und Algerien oder an libysche Sicherheitskräfte ausgeliefert und anschließend interniert“ worden. Dutzende Menschen seien gestorben.