Auskunft zu Finanzkontrolle Schwarzarbeit Baden-Württemberg
Berlin: (hib/BAL) 5,8 Millionen Euro an Verwarn- und Bußgeldern sowie Einziehungs- und Verfallbeträgen wurden 2023 durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Baden-Württemberg festgesetzt. Die Höhe der erfassten Geldstrafen betrug 4,6 Millionen Euro. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12329) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11916).
Darüber hinaus führt sie in Anlagen detaillierte weitere Informationen auf. Dazu gehört die Zahl der Betriebe und Beschäftigten, für die die FKS in dem Bundesland die Kontrollkompetenz hat, differenziert nach Wirtschaftszweigen. Auch die Zahl der durchgeführten Arbeitgeberprüfungen und eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren wird aufgeführt. Ebenso findet sich in der Antwort eine Aufstellung der erfolgten Schwerpunktprüfungen.