Angepasste EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie
Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung nennt die novellierte europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) „einen wichtigen Baustein der europäischen Klimapolitik“. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/12261) auf eine Kleine Anfrage (20/12026) der CDU/CSU-Fraktion.
Auf den europäischen Gebäudesektor entfielen 36 Prozent der energiebezogenen Treibhausgasemissionen und 40 Prozent des Energieverbrauchs der Europäischen Union (EU). Mit den Regelungen würden erstmals konkrete und umfassende Maßnahmen für den Gebäudesektor auf europäischer Ebene eingeführt. Dies sei wichtig, um das europäische Klimaziel eines treibhausgasneutralen Gebäudebestands 2050 zu erreichen. Es bedeute aber auch europaweite Investitionen in eine nachhaltige Bauwirtschaft, Energieunabhängigkeit und langfristig stabile Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) habe sich unter anderem mit dem Bundesministerium der Justiz (BMJ), dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) über die Machbarkeit und Finanzierung abgestimmt, heißt es in der Antwort. Zudem habe sich die Bundesregierung im Rahmen der EPBD-Verhandlungen mit Interessensvertretern wie beispielsweise Immobilienverbänden (z. B. Zentraler Immobilien Ausschuss e. V. (ZIA)), Verbänden der Baubranche (z. B. Zentralverband des deutschen Handwerks, Bundesverband der deutschen Industrie), sozialen Verbänden (z. B. Diakonie Deutschland, Paritätischer Gesamtverband, Sozialverband VdK), der Verbraucherzentrale Bundesverband und kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag) ausgetauscht.
Hintergrund sind die Klimaziele der Europäischen Union. Die EU hat sich das Ziel gesetzt, auf dem Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten bis 2050 Klimaneutralität zu erreichen. Mit dem Maßnahmenpaket „Fit for 55“ wird die Umsetzung dieses EU-Klimaziels verfolgt. Ein Bestandteil ist die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) mit dem Ziel, zu einem emissionsfreien und vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu gelangen. Mit Inkrafttreten der Richtlinie am 28. Mai 2024 müssen nun die EU-Vorgaben innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.