Auswirkungen der Tarifglättung auf die Landwirtschaft
Berlin: (hib/NKI) Die Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft wird um zwei Betrachtungszeiträume verlängert, und zwar für die Jahre 2023 bis 2025 und 2026 bis 2028. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12322) auf eine Kleine Anfrage (20/12176) der AfD-Fraktion.
Die Wirkungen der Verlängerung der Tarifglättung schätzt die Bundesregierung auf 150 Millionen Euro für einen Dreijahreszeitraum, 50 Millionen Euro pro Jahr. Diesen Zahlen lägen Schätzungen des Bundesfinanzministeriums zugrunde, bei denen Daten der Einkommensteuerstatistik 2019 herangezogen worden seien. „Die durchschnittliche Entlastung pro Steuerpflichtigem mit Tarifermäßigung nach § 32c EStG lag in diesem Dreijahreszeitraum bei 1235 Euro“, schreibt die Bundesregierung.