26.07.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 529/2024

Vorgehen gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen

Berlin: (hib/STO) Ein mögliches Vorgehen von Bürgern gegen etwaige Online-Desinformationskampagnen erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12316) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11930). Danach können Bürger mögliche Online-Desinformationskampagnen direkt bei den Plattformbetreibern melden. Diese müssen nach dem Digital Services Act (DSA) „zwingend ein Melde- und Abhilfeverfahren bereithalten“, wie die Bundesregierung ausführt. Der DSA werde in Deutschland mit dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) konkretisiert. Meldungen müssten zeitnah bearbeitet und rechtswidrige Inhalte zügig ntfernt werden. Etwaige Beschwerden könnten an die Bundesnetzagentur gerichtet werden.

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