26.07.2024 Klimaschutz und Energie — Antwort — hib 529/2024

Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat sich im Investitionsgesetz Kohleregion verpflichtet, innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren, bis zum 31. Dezember 2028 mindestens 5.000 neue, zusätzliche Arbeitsplätze in Behörden des Bundes und sonstigen Bundeseinrichtungen in den Kohleregionen einzurichten. Diese Bundesprojekte werden durch das Bund-Länder-Koordinierungsgremium beschlossen und anschließend durch den Bund geplant und umgesetzt. Auf eine Kleine Anfrage (20/11874) der Gruppe Die Linke zum Stand der Umsetzung bei der Ansiedlung von Bundesbehörden in den Kohlerevieren teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12317) unter anderem mit: Insgesamt habe das Bund-Länder-Koordinierungs-gremium 17 Ansiedlungen beschlossen, die aus Mitteln des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) finanziert werden.

Auf die Frage, ob die Bundesregierung die Anregung aufnehmen werde, eine klare Abgrenzung zwischen kernbetroffenen Gebieten und nur indirekt betroffenen Gebieten durch eine Quotenregelung einzuführen, antwortet die Bundesregierung ablehnend: „Es ist nicht geplant, die in § 2 InvKG gesetzlich festgelegten Fördergebiete zu ändern. Die regionale Abgrenzung der Braunkohle-Reviere (Lausitzer Revier, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier) erfolgte in Anlehnung an den Abschlussbericht der Kommission “Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung„ und wie es auch in den “Eckpunkten zur Umsetzung der strukturpolitischen Empfehlungen der Kommission 'Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung‛ für ein Strukturstärkungsgesetz Kohleregionen„ im Einvernehmen mit den betroffenen Ländern vorgesehen war. Die Fördergebiete wurden demnach bewusst so festgelegt, dass sie auch solche Gebiete erfassen, die eine enge Verflechtung zur Braunkohlewirtschaft aufweisen.