Bilaterale Sicherheitskooperationen mit der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Eine Übersicht zu bilateralen Vereinbarungen über Sicherheitskooperation mit der Ukraine gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/12165) auf eine Kleine Anfrage (20/11523) der AfD-Fraktion. Demnach haben im ersten Quartal 2024 Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Dänemark, Italien, Kanada und die Niederlande solche bilateralen Vereinbarungen mit der Ukraine geschlossen, im zweiten Quartal folgten Finnland, Lettland, Spanien, Belgien, Portugal, Schweden, Island, Norwegen, die Vereinigten Staaten von Amerika, Japan, Litauen und Estland. Wie die Bundesregierung schreibt, fußen die Vereinbarungen auf einer Erklärung, die die Staats- und Regierungschefs der G7 am Rande des Nato-Gipfels in Vilnius am 12. Juli 2023 verabschiedet haben, der sich insgesamt 32 Staaten und die EU angeschlossen haben.
Die bilateralen Sicherheitsvereinbarungen ersetzen nicht die euro-atlantische Integration der Ukraine, heißt es in der Antwort weiter. Beim Nato-Gipfel 2008 in Bukarest hätten die Alliierten sich grundsätzlich für eine zukünftige Nato-Mitgliedschaft der Ukraine ausgesprochen und dies seither wiederholt bekräftigt, zuletzt im Kommuniqué des Gipfels 2023 in Vilnius. Seither gebe es keine neue Beschlusslage.
Auskunft gibt die Bundesregierung auf Anfrage der AfD-Fraktion auch zur Höhe der militärischen Unterstützung der Ukraine im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg durch Deutschland. So habe Deutschland im Jahr 2022 der Ukraine bilateral militärische Unterstützung im Gesamtwert von 1,68 Milliarden Euro, finanziert durch die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung, zur Verfügung gestellt. Von diesem Betrag entfielen den Angaben zufolge 51,6 Millionen Euro auf die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenen Materials. In der Summe nicht enthalten seien Pflichtbeiträge zur Finanzierung von Unterstützungsmaßnahmen der Europäischen Friedensfazilität (EPF) zugunsten der Ukraine. Im Jahr 2023 habe Deutschland der Ukraine bilateral militärische Unterstützung im Gesamtwert von über fünf Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, einschließlich 236,75 Millionen Euro für Wiederbeschaffungen. Für das laufende Jahr 2024 habe Deutschland die Bereitstellung von Ertüchtigungsmitteln für bilaterale militärische Unterstützung im Gesamtwert von bislang 7,1 Milliarden Euro beschlossen. Darin enthalten seien 256 Millionen Euro für die Wiederbeschaffung von an die Ukraine abgegebenem Material. Hinzu kämen 520 Millionen Euro aus Mitteln des Sondervermögens der Bundeswehr für Wiederbeschaffungen.