11.07.2024 Inneres und Heimat — Kleine Anfrage — hib 509/2024

„Mögliche Bezüge“ von Ortskräften zu Extremisten

Berlin: (hib/STO) „Mögliche Bezüge von afghanischen Ortskräften zu extremistischen Vereinigungen“ lautet der Titel einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (20/12082). Darin schreibt die Fraktion, im Zuge des „vereinfachten und beschleunigten ressortgemeinsamen Ortskräfteverfahrens der Bundesregierung für afghanische Ortskräfte“, dem sogenannten Listenverfahren, hätten zahlreiche Afghanen Aufnahmezusagen vom Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) erhalten. Darunter seien auch etliche nationale Mitarbeiter der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) gewesen. Einige von ihnen seien im Rahmen der militärischen Evakuierungsmission nach Deutschland verbracht worden und hätten sich nach bisherigem Kenntnisstand der Fraktion „bei Ankunft in Deutschland im Rahmen des Verfahrens Visa on Arrival zum ersten Mal einer Sicherheitsüberprüfung“ unterzogen.

Wissen wollen die Abgeordneten, ob Mitarbeiter der GIZ in Afghanistan aufgrund von Facebook-Posts oder anderen öffentlichen Medienaktivitäten nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2021 intern überprüft wurden. Auch erkundigen sie sich danach, ob bei Mitarbeitern der GIZ in Afghanistan eine aktive Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung im genannten Zeitraum nachgewiesen werden konnte. Ferner fragen sie unter anderem, ob die Bundesregierung ausschließen kann, „dass Mitarbeiter der GIZ, bei denen eine aktive Mitgliedschaft in einer extremistischen Vereinigung nachgewiesen werden konnte, über das Listenverfahren eine Aufnahmezusage vom BMI erhalten haben“.