10.07.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 508/2024

Änderung des Tierschutzgesetzes

Berlin: (hib/NKI) Mit der Änderung des Tierschutzgesetzes und des Tiererzeugnisse-Handels-Verbotsgesetzes will die Bundesregierung in Zukunft die Videoüberwachung in Schlachthöfen einführen. Außerdem soll der Handel mit Tieren, die keine Nutztiere sind, nicht mehr auf öffentlich zugänglichen Straßen, Wegen oder Plätzen erlaubt werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/12070) auf eine Kleine Anfrage (20/11773) der AfD-Fraktion.

Durch die Änderung, Ergänzung oder Ersetzung bereits bestehender Regelungen zum Schutz von Tieren sowie durch den Erlass und die Ergänzung von Ermächtigungsgrundlagen im Tierschutzgesetz sollen Verbesserungen für die Tiere erreicht werden, heißt es in der Antwort.

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