09.07.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 504/2024

Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit SADC-Staaten

Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12201) zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 10. Juni 2016 zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den SADC-WPA-Staaten andererseits vorgelegt.

Damit soll das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) von Deutschland als Mitgliedstaat der EU ratifiziert werden, wozu ein Beschluss des Bundestages erforderlich ist. Der Bundesrat hat bereits entschieden, keine Einwände zu erheben, wie die Bundesregierung mitteilt.

Das Abkommen mit der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (Southern African Development Community, SADC) zielt auf den schrittweisen Abbau von Handelshemmnissen im Einklang mit den Vorgaben der Welthandelsorganisation ab. Zudem soll die Handels- und Entwicklungspartnerschaft gestärkt und die nachhaltige Entwicklung in den SADC-WPA-Staaten Botsuana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Südafrika und Eswatini gefördert werden. Somit leiste das Abkommen einen Beitrag zur rechtzeitigen Erreichung der Agenda-2030-Ziele.

Gemäß Artikel 113 Absatz 2 des WPA tritt dieses erst nach seiner Ratifizierung durch sämtliche Vertragsparteien in Kraft. Bisher haben es die SADC-WPA-Staaten und zwölf EU-Mitgliedstaaten ratifiziert.