09.07.2024 Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung — Gesetzentwurf — hib 503/2024

Ratifizierung des Interims-WPA zwischen Côte d'Ivoire und EU

Berlin: (hib/SAS) Zum Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vom 22. Januar 2009 zwischen Côte d'Ivoire einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/12199) vorgelegt.

Damit soll das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Interims-WPA) von Deutschland als EU-Mitgliedstaat ratifiziert werden. Dazu ist ein Beschluss des Bundestages erforderlich. Der Bundesrat habe bereits beschlossen, keine Einwände zu erheben, schreibt die Bundesregierung.

Mit dem Interims-WPA würden die Handelsbeziehungen zwischen Côte d'Ivoire und der EU nach dem Auslaufen der WTO-Ausnahmeregelung für die Präferenzbehandlung von Exporten aus den AKP-Staaten (Gruppe der Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifischen Ozean) am 31. Dezember 2007 auf eine mit den Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) konforme Grundlage gestellt, heißt es in der Vorlage.

Der präferenzielle Marktzugang werde im Einklang mit den neuen WTO-Regeln erhalten, Handelshemmnisse schrittweise abgebaut und die Handels- und Entwicklungszusammenarbeit gestärkt.

Das Interims-WPA stelle eine Übergangslösung dar, bis das mit den Staaten der Region Westafrika (ECOWAS) ausgehandelte Wirtschaftspartnerschaftsabkommen in Kraft trete und das Interims-WPA ablöse, schreibt die Bundesregierung. Inhaltlich decke sich das Interims-WPA weitgehend mit dem regionalen ECOWAS-WPA. Durch das WPA könne Côte d'Ivoire dauerhaft zoll- und quotenfrei in die EU exportieren. Côte d'Ivoire werde bis 2029 schrittweise rund 85 Prozent der Zolllinien für Einfuhren aus der EU liberalisieren und den Zollabbau ab Dezember 2019 schrittweise umsetzen.

Gemäß Artikel 75 Absatz 2 des Interims-WPA tritt dieses erst nach Ratifizierung durch alle Vertragsparteien in Kraft. Côte d'Ivoire und 20 EU-Mitgliedstaaten haben das Interim-WPA bereits ratifiziert.