Änderung des Abkommens über die Weltbank
Berlin: (hib/SAS) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (20/12198) zur Änderung des Abkommen über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IRBD), die Weltbank, vorgelegt.
Hintergrund ist eine vom Gouverneursrat beschlossene Entfernung von Artikel III Abschnitt 3 des IRBD-Abkommens. Dieser begrenze bisher die Ausleihkapazität der IRBD auf die Summe von Eigenkapital und Haftungskapital, schreibt die Bundesregierung in der Vorlage. Allerdings gewährleiste die IRBD „ein effektives Risikomanagement bereits durch ihr modernes Rahmenwerk zur Sicherstellung der Kapitaladäquanz (Capital Adequacy Framework - CAF).“ Die restriktive Regelung des Artikel III Abschnitt 3 des IBRD-Abkommens sei dadurch entbehrlich und solle entfallen, heißt es dort.
Das Vertragsgesetz soll nun die Voraussetzung nach Artikel 59, Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes schaffen, um die Änderung des IRBD-Abkommens zu ratifizieren.