Keine Bundesrat-Einwendung gegen Gesetzentwurf zu IT-Vertrag
Berlin: (hib/STO) Als Unterrichtung (20/12196) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zum Zweiten IT-Änderungsstaatsvertrag“ (20/11851) vor. Danach hat der Bundesrat am 5. Juli dieses Jahres beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Entwurf sieht die Zustimmung des Bundestages zum „Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags“ zwischen der Bundesrepublik und den 16 Bundesländern vor.
Der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag soll laut Vorlage „die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltungen weiterentwickeln, indem die Umsetzungskompetenzen des Planungsrates für die IT-Zusammenarbeit der öffentlichen Verwaltung zwischen Bund und Ländern (IT-Planungsrat) und die Föderale IT-Kooperation (Fitko) gestärkt werden“. Die Aufgabenwahrnehmung der Fitko soll den Angaben zufolge neu ausgerichtet und eine flexiblere Budgetierung ermöglicht werden. Der Vertrag soll zudem die Finanzierungsverantwortung von Bund und Ländern für die geänderte Aufgabenwahrnehmung der Fitko regeln, wie es in der Vorlage weiter heißt.
Danach zielt der Zweite IT-Änderungsstaatsvertrag darauf, die kooperative Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes durch Bund und Länder weiter voranzutreiben. Er geht zurück auf den Beschluss aus der Besprechung von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefs der Länder zur Stärkung der Fitko vom 6. November 2023.