Kosten für Unterkunft und Heizung
Berlin: (hib/CHE) Die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung dürften höchstens 571 Euro monatlich betragen, damit für eine alleinstehenden Person, die Vollzeit zum derzeit gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro arbeitet, keine Ansprüche auf aufstockende Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II mehr bestünden. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/12048) auf eine Kleine Anfrage (20/11532) der Gruppe Die Linke.
Im Januar 2024 hatten nach Angaben der Regierung rund 269.000 beziehungsweise 22,4 Prozent der insgesamt rund 1,2 Millionen Single-Bedarfsgemeinschaften ohne weitere Personen im Haushalt tatsächliche laufende Leistungen für Unterkunft und Heizung von mehr als 571 Euro. Deren durchschnittliche tatsächliche Kosten für Unterkunft und Heizung lagen demnach bei 709 Euro.