Anhörung zum Gesetz für beschleunigten Wasserstoffhochlauf
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch einstimmig die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung der Verfügbarkeit von Wasserstoff und zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den Wasserstoffhochlauf sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften (20/11899) beschlossen. Die Anhörung soll am 25. September 2024 vorbehaltlich der Überweisung zur Federführung von 11 bis 13 Uhr stattfinden. Vereinbart wurde, elf Sachverständige einzuladen.
Ziel des Gesetztentwurfs ist es, weitere Planungs-, Genehmigungs- und Vergabeverfahren für die Erzeugung, Speicherung und den Import von Wasserstoff zu erleichtern, um einen substantiellen Beitrag zu einer für die Erreichung der Klimaziele notwendigen Versorgung Deutschlands mit Wasserstoff zu leisten. Die Bundesregierung will den Markthochlauf von Wasserstoff bis 2030 erheblich beschleunigen. So sollen Vorhaben im Anwendungsbereich des Wasserstoffbeschleunigungsgesetzes grundsätzlich ein überragendes öffentliches Interesse zuerkannt und sowie festgestellt werden, dass diese Vorhaben der Wahrung der öffentlichen Sicherheit dienen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen sollen einen schnellen Auf- und Ausbau der Erzeugungs- und Versorgungskapazitäten ermöglichen. So sollen beispielsweise Höchstfristen für wasserrechtliche Zulassungen gesetzt, der vorzeitige Maßnahmenbeginn erleichtert, Instanzenwege verkürzt, Eilverfahren beschleunigt und Prüfverfahren für Elektrolyseure vereinfacht werden.