Unionsfraktion fordert „echte Parlamentsreform“
Berlin: (hib/VOM) Die CDU/CSU-Fraktion fordert in einem Antrag (20/12087) eine „echte Parlamentsreform im Deutschen Bundestag“. Der Antrag wird am heutigen Mittwoch zusammen mit einem Antrag der Koalitionsfraktionen (20/12088) erstmals im Plenum beraten und soll anschließend an den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden. Die Unionsfraktion will das Parlament zum „Ort lebendiger und attraktiver Debatten“ machen. Sie will den Geschäftsordnungsausschuss beauftragen, Empfehlungen für die Änderung der Geschäftsordnung zu unterbreiten.
Im Einzelnen wird vorgeschlagen, die Tagesordnung zu entlasten, weil die Behandlung zu vieler, „oftmals rein technischer Vorlagen“ die Konzentration auf das Wesentliche verhindere. Die abschließende Beratung dieser „technischen Vorlagen“ will die Fraktion den Ausschüssen vorbehalten. Wichtige Debatten müssten so platziert werden, dass sie von möglichst vielen Personen live verfolgt werden können. Zudem müsse die Barrierefreiheit durch den verstärkten Einsatz von Gebärdendolmetschern verbessert werden. In der Aktuellen Stunde will die Fraktion eine Nachfrage oder Zusatzbemerkung zu Reaktionen auf Zwischenbemerkungen und -fragen zulassen.
Bei Abgeordneten, die wiederholt die Ordnung oder die Würde des Hauses verletzen, reichen die bestehenden Sanktionsmöglichkeiten aus Sicht der Unionsfraktion nicht aus. Dafür müsse ein Automatismus eingeführt werden. Bei wiederholten Ordnungsrufen gegen denselben Abgeordneten innerhalb eines bestimmten Zeitraums müsse das Präsidium zwingend ein angemessenes Ordnungsgeld verhängen.
Die Fraktion tritt ferner für ein verständlicheres Abstimmungsverfahren ein. Für Außenstehende sei nicht nachvollziehbar, weshalb Beschlussempfehlungen zu Anträgen und Gesetzentwürfen unterschiedlich abgestimmt werden. Auch sollten Gesetzentwürfe des Bundesrates künftig zeitnah an die zuständigen Bundestagsausschüsse überwiesen werden. Vorgeschlagen wird auch, dass die zuständigen Ausschüsse künftig den Erfolg der Gesetzgebung kontrollieren und die Gesetzesfolgen einer „Nachbetrachtung“ unterziehen.
Des Weiteren treten die Unionsabgeordneten für eine bessere Kontrolle der Regierung durch Stärkung der Oppositionsrechte ein. So sollten Anhörungen, die von einer Ausschussminderheit verlangt werden, innerhalb von fünf Sitzungswochen stattfinden müssen. Einer „immer stärkeren Auslagerung von politischen Entscheidungen“ in informelle Gremien und Expertenkommission sowie auf die internationale Ebene will die Fraktion entgegenwirken. Die Bundesregierung müsse für ihre Politik wieder stärker im Bundestag Rechenschaft ablegen. Der Bundeskanzler solle künftig in jedem Quartal sich der Regierungsbefragung im Parlament stellen statt bisher nur dreimal jährlich. Auch sollte die Regierungsbefragung zwei Stunden statt nur 90 Minuten dauern, heißt es in dem Antrag.