Agrar-Ausschuss stimmt für Entlastungspaket
Berlin: (hib/NKI) - Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat am Mittwoch das so genannte Agrarpaket der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP verabschiedet. Das Paket beinhaltet eine Reihe von Maßnahmen wie die Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes, (20/11948), die steuerliche Gewinnglättung für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft (20/11947) sowie die Änderungen bei der Konditionalität und den Öko-Regelungen (20/10819) im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union. In geänderter Form stimmten die Koalitionsfraktionen für die Gesetzesvorhaben, während die Fraktionen von CDU/CSU, AfD und die Gruppe Die Linke dagegen votierten. Außerdem lehnte die Mehrheit der Abgeordneten Anträge der CDU/CSU- Fraktion (20/11951) und der AfD-Fraktion (20/11958) zur Entlastung der Landwirte ab.
Die Änderungen des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes (20/10819) sehen neben arbeitsrechtlichen Verbesserungen auch zwei neue Öko-Regelungen vor. Demnach soll es neben einem Angebot für Milchviehbetriebe mit Weidehaltung eine weitere Öko-Regelung für Maßnahmen zur Verbesserung der Biodiversität geben. Die neuen Öko-Regelungen sollen, anders als ursprünglich vorgesehen, nicht aus Kürzungen der Flächenprämie, sondern aus freien Mitteln finanziert werden. Betriebe sollen die neuen Öko-Regelungen im nächsten Jahr für 2026 beantragen können. Ein weiterer Punkt betrifft den Bürokratieabbau: Durch Erleichterungen im GAP-Konditionalitäten-Gesetz wird auf die Pflicht zur Stilllegung von vier Prozent der Ackerfläche ab 2025 verzichtet.
Zudem werden GAP-Zahlungen zukünftig an die Einhaltung bestimmter arbeitsschutzrechtlicher sowie arbeitsrechtlicher Vorschriften aus den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit und Sicherheit geknüpft. Ziel der sozialen Konditionalität sei, die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften zu fördern und so zur Entwicklung einer sozialverträglichen Landwirtschaft beizutragen.
Mit der Reform des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes (20/11948) soll die Stellung der Landwirte gegenüber dem Handel in der Wertschöpfungskette verbessert werden - unter anderem ist ein dauerhafter Schutz vor unlauteren Geschäftspraktiken, wie beispielsweise Zahlungsziele von über 30 Tagen für verderbliche und von über 60 Tagen für andere Agrar-, Fischerei- und Lebensmittel, sowie ein Verbot von Retouren dieser Waren vorgesehen.
Eine weitere Maßnahme ist die steuerliche Gewinnglättung für die Einkünfte aus der Land- und Forstwirtschaft (20/11947). Damit sollen Gewinnschwankungen aufgrund von Wetterbedingungen abgefedert werden. Die Gewinnglättung (eigentlich Tarifermäßigung) ist rückwirkend ab 2023 vorgesehen und soll für drei Jahre gelten.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte in ihrem eigenen Antrag (20/11951) vor allem finanzielle und steuerliche Entlastungen für landwirtschaftliche Betriebe gefordert.
Der AfD-Vorschlag (20/11958) sah neben dem Verzicht auf die Abschaffung der Agrardieselrückerstattung auch eine komplette Überarbeitung der Dünge-, Pflanzenschutz- und Nutztierhaltungsverordnung vor.
Vertreter der Koalitionsfraktionen lobten die Maßnahmen und betonten, man werde nach der Sommerpause weitere Vorschläge zur Verbesserung der Zukunft der heimischen Landwirtschaft auf den Weg bringen, wie beispielsweise eine Ausweitung des Tierhaltungskennzeichens. Die FDP-Fraktion sprach von einer der größten Entbürokratisierungsmaßnahmen für die Landwirte seit 1949. Die Oppositionsfraktionen ließen dagegen kein gutes Haar an dem Agrarpaket. Die Union bemängelte, die Ampel setze beim Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetz lediglich EU-Vorgaben um, die Beilagen zu dem Gesetz seien nicht dazu geeignet, die Lage der Landwirte zu verbessern. Der versprochene Bürokratieabbau werde damit genauso wenig kommen wie eine spürbare finanzielle Entlastung.
Die Abgeordneten der AfD-Fraktion kritisierten, keine der vorgeschlagenen Maßnahmen werde die Stellung der Landwirte stärken. Die wirtschaftliche Lage vieler Betriebe sei bereits katastrophal, viele Probleme der Landwirte seien auf die Politik der Bundesregierung zurückzuführen.
Der Vertreterin der Gruppe Die Linke missfiel die Art und Weise, wie die Koalitionsfraktionen die Gesetze auf den Weg gebracht hätten. Erst in der vergangenen Woche habe sich die Ampel auf diese Reform geeinigt, es sei weder Zeit gewesen, sich einzulesen, noch hätten die Anmerkungen der Sachverständigen in der Öffentlichen Anhörung am Montag ihren Weg in das Gesetz finden können.