Finanzielle Förderung der Olympiastützpunkte
Berlin: (hib/MIS) Ein Themenschwerpunkt der laufenden Spitzensportreform von Bund, Ländern und Deutschem Olympischen Sportbundes (DOSB ) stellt das Stützpunktsystem dar. Hierbei wurden Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Olympiastützpunkte identifiziert, die unter anderem auch das Berechnungsmodell des DOSB umfassen. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11939) auf die Kleine Anfrage (20/11607) der Fraktion von CDU und CSU mit, die sich nach der finanziellen Förderung der Olympiastützpunkte erkundigt hatte.
Auf die Frage, wie der Förderbedarf im Bereich Betrieb und Betreuung der Olympiastützpunkte ermittelt werde, heißt es in der Antwort:„Der sportfachliche Bedarf der Förderung der Olympiastützpunkte wird durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) anhand eines eignen Berechnungsmodells dargestellt. Die Ergebnisse des Berechnungsmodells werden anschließend durch das Bundesministerium des Inneren vor dem Hintergrund von haushaltsrechtlichen und zuwendungsrechtlichen Vorgaben bereinigt.“
Zur Höhe der Förderung erklärt die Bundesregierung, Das Bewilligungsverfahren zur Förderung der Olympiastützpunkte für das Jahr 2024 sei noch nicht abgeschlossen, letzte Abstimmungen fänden derzeit mit den betreffenden Olympiastützpunkten statt, eine Angabe sei daher zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Das gelte auch für die Höhe der Zuwendungen für die Olympiastützpunkte im Bundeshaushalt 2025.