Entfristung in der Fleischverarbeitung
Berlin: (hib/CHE) Die Entfristung der Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung fordert die CDU/CSU-Fraktion in einem Antrag (20/11968). Sie bezieht sich darin auf einen Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, der empfehle, die Ausnahme zur Zeitarbeit in der Fleischverarbeitung zu entfristen und bislang geltende Regelungen zu Quote, Einsatzdauer und Tarifbindung beizubehalten.
„Nach dem Evaluierungsbericht bestehen nach wie vor Auftragsspitzen, die bislang durch Arbeitnehmerüberlassung ausgeglichen werden konnten und mussten. Nach dem Evaluierungsbericht hat das gesetzgeberische Eingreifen dazu geführt, dass Zeitarbeitnehmerinnen und Zeitarbeitnehmer keine schlechteren Arbeitsbedingungen als Stammbeschäftigte haben. Dies zeigt, dass die im Gesetz festgeschriebenen Formulierungen ihre Wirkung entfaltet haben und sich die Arbeitsbedingungen für Zeitarbeitsbeschäftigte verbessert haben, ohne ein vollständiges Verbot der Zeitarbeit gesetzlich zu regeln.“ Eine Ablehnung der Entfristung der Arbeitnehmerüberlassung verkenne die wichtige Funktion und die Vorteile der Zeitarbeit. Die Zeitarbeit gewährleiste Flexibilität für Arbeitgeber und biete zeitgleich tariflich geregelte Sicherheit für Arbeitnehmer schreiben die Abgeordneten.
Sie verlangen deshalb von der Bundesregierung, die Zeitarbeit im Bereich der Fleischverarbeitung unter den bis zum 31. März 2024 geltenden Regelungen und Voraussetzungen unbefristet zu ermöglichen und damit die Empfehlung des Evaluierungsberichts umzusetzen. Ferner sollten nach Zulassung der Zeitarbeit im Bereich der Fleischverarbeitung die Auswirkungen der Zeitarbeit auf die Arbeitsbedingungen nach vier Jahren evaluiert werden.