26.06.2024 Recht — Ausschuss — hib 445/2024

Vertrag mit Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen

Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch einstimmig den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 3. Dezember 2009 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Föderativen Republik Brasilien über die Rechtshilfe in Strafsachen“ (20/11474) zugestimmt. Der Bundestag soll sich am Donnerstag abschließend mit dem Entwurf befassen, der die Voraussetzung für die Ratifizierung des schafft.

Wie Vertreter der Fraktionen sowie der Bundesregierung im Ausschuss ausführten, erkläre sich der lange Zeitraum zwischen Abschluss des Abkommens und nun geplanter Ratifizierung mit Bedenken hinsichtlich der Haftbedingungen in Brasilien. In der Begründung des Entwurfes wird auf Fortschritte in diesem Bereich verwiesen. „Damit kann sich das Risiko von durch die Leistung von Rechtshilfe verursachten Menschenrechtsverletzungen reduzieren und die Belastbarkeit von Zusicherungen erhöhen. Bei der Anwendung des Vertrages in Einzelfällen wird die weitere Entwicklung zu beachten sein“, heißt weiter.

Der Vertrag vereinbart die Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen beiden Staaten, um der zunehmenden internationalen Kriminalität Einhalt zu gebieten. Er stellt die justizielle strafrechtliche Zusammenarbeit auf eine vertragliche Grundlage. Der Vertrag umfasst Regelungen zu allen wesentlichen Bereichen der sonstigen Rechtshilfe und enthält Verfahrensregelungen im bilateralen Verhältnis. „Dadurch wird die Fähigkeit beider Vertragsparteien, auf die wachsende Herausforderung der grenzüberschreitenden Kriminalität insbesondere in den Bereichen der Betäubungsmittelstraftaten, der Sexualdelikte und der Vermögensstraftaten zu reagieren, erleichtert und verbessert. Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung des Vertrages geschaffen werden“, heißt es in dem Entwurf zur Erläuterung.