Länder nehmen zum FAG-Änderungsgesetz 2024 Stellung
Berlin: (hib/SCR) Die Länder sollen in diesem Jahr weitere 600 Millionen Euro für den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“ in Form eines erhöhten Anteils am Aufkommen aus der Umsatzsteuer erhalten. Das sichert die Bundesregierung den Ländern in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrates (20/11872) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes 2024 und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes (FAG-Änderungsgesetz 2024), 20/11522) zu. Die in dem Pakt genannten Voraussetzungen für die weitere Umsetzung seien geschaffen und gegenüber der Bundesregierung dokumentiert worden, schreibt die Bundesregierung. Die Umsetzung der in der Stellungnahme geforderten Anpassung sei bereits in einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag enthalten, die die Bundesregierung am 12. Juni 2024 beschlossen habe.
Andere Vorschläge der Länderkammer zu dem Gesetz lehnt die Bundesregierung hingegen ab. So sieht sie - anders als der Bundesrat - die vom Bund zur Verfügung gestellte Unterstützung in Höhe von 500 Millionen Euro für die anfallenden Kosten für die Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes als ausreichend an.
Mit dem Gesetzentwurf sollen insbesondre Bund-Länder-Vereinbarungen zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei flüchtlings- und migrationsbezogenen Kosten umgesetzt werden. Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1005098