Verwendung des Begriffs „Ausländerkriminalität“
Berlin: (hib/STO) Der anlässlich der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Berichtsjahr 2023 durch das Bundesministerium (BMI) des Innern und für Heimat verwendete Begriff „Ausländerkriminalität“ ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/11793) auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke (20/11398). Danach wurde der Begriff durch das BMI synonym für die Formulierung „Straftaten begangen durch nichtdeutsche Tatverdächtige“ verwendet.
Wie die Bundesregierung weiter ausführt, werden hierunter ebenso wie bei der Kinder-, Jugend- oder Zuwandererkriminalität Straftaten subsumiert, die durch eine bestimmte und in der PKS gesondert erfasste Gruppe begangenen werden, Nicht damit verbunden sei eine Wertung, dass die Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen „maßgeblich relevant zur Erklärung eines etwaig kriminellen Verhaltens der betroffenen Person“ sei.
Die Nutzung des Begriffs „Ausländerkriminalität“ alleine drücke keine Ursachenzuschreibung aus, heißt es in der Antwort ferner. Auch unterstelle die Nutzung weder, dass die Staatsbürgerschaft ursächlich sei, noch dass Nichtdeutsche hinsichtlich anderer Merkmale eine homogene Gruppe darstellen. Er beschreibe die Summe aller von Nichtdeutschen begangenen Straftaten. Es bestehe wissenschaftlicher Konsens, dass Staatsangehörigkeit abseits der ausländerrechtlichen Verstöße „keinen eigenständigen Erklärungsbeitrag für die Begehung von Straftaten leistet“.