Anträge auf Exportkredit- und Investitionsgarantien
Berlin: (hib/NKI) In der aktuellen Legislaturperiode wurden vier Anträge auf Übernahme einer Exportkreditgarantie abgelehnt, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11835) auf eine Kleine Anfrage (20/11548) der AfD-Fraktion.
Die Ablehnungen erfolgten in zwei Fällen aufgrund fehlender Förderungswürdigkeit, einmal aufgrund eines parallelen Schadenfalls in der Unternehmensgruppe des Bestellers und einmal aufgrund unzureichender Sicherheiten. Eine Umwelt-, Sozial- oder Menschenrechtsprüfung sei in allen Fällen aufgrund der Geschäftsstruktur nicht erforderlich gewesen.
Zudem konnte in der aktuellen Legislaturperiode zwölf Neuanträgen auf Investitionsgarantien für insgesamt zehn Projekte nicht entsprochen werden, heißt es in der Antwort. Dabei habe es sich um Projekte der Kraftfahrzeug- sowie der Papierindustrie jeweils in China gehandelt. Acht Anträgen seien aufgrund des sogenannten Deckungsplafonds (Obergrenze von drei Milliarden Euro pro Land und Unternehmen) nicht entsprochen werden. Diese acht Anträge seien bereits vor Durchführung der Prüfung der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsaspekte von Seiten der antragstellenden Unternehmen zurückgezogen worden.
Schließlich seien vier Anträge aufgrund von Leistungen vor Antragstellung beziehungsweise verspäteter Vervollständigung des Antrags abgelehnt worden.