Regierung zur Umsetzungsstand der Kraftwerksstrategie
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung arbeitet nach eigenem Bekunden weiter intensiv an der Umsetzung der Kraftwerksstrategie. Das teilt sie in ihrer Antwort (20/11827) auf die Kleine Anfrage ( 20/11519) der Unionsfraktion zum Stand Umsetzung der Strategie mit. Man habe in intensiven und konstruktiven Gesprächen mit der Europäischen Kommission inhaltliche Fragen klären und die beihilferechtlich erheblichen Eckpunkte der Kraftwerksstrategie ausarbeiten können, heißt es im Weiteren. Geprüft werde derzeit eine regionale Steuerung mit dem Ziel, dass neue Kraftwerkskapazitäten netzdienlich zugebaut werden.
Zum Thema Technologieoffenheit erklärt die Regierung: Mit der Kraftwerksstrategie sollen in kurzer Frist H2-ready-Gaskraftwerke gefördert werden, die zu einem späteren Zeitpunkt auf den Betrieb mit Wasserstoff umstellen. Dadurch werde auch ein Anreiz für den Hochlauf der Wasserstoff- und wasserstoffbezogenen Kraftwerkswirtschaft gesetzt. Vereinbart sei zudem die Einführung eines technologieneutralen Kapazitätsmechanismus, der 2028 operativ sein solle. Darüber hinaus sei zur Technologieerprobung ebenfalls vorgesehen eine Erprobung von 500 MW Wasserstoffkraftwerken, die von Beginn an mit Wasserstoff laufen, sowie eine Erprobung von Langzeitspeichern. Nach dem EEG 2023 seien Biomasse- und Biomethanausschreibungen gesetzlich vorgegeben, so dass dieses Förderinstrument für die Biomasse im Stromsektor einschlägig sei und umgesetzt werde. Die CO2 -Abscheidung und -speicherung für Verstromungsanlagen mit gasförmigen Energieträgern werde im Rahmen der Carbon-Management Strategie aufgegriffen. Auch neue Technologien (etwa Kernfusion) sollen über geeignete Instrumente gefördert werden.
Zu den zeitlichen Abläufen heißt es, die Bundesregierung habe sich in ihrer Einigung zur Kraftwerksstrategie vom Februar dieses Jahres darauf verständigt, dass Konzepte für einen marktlichen, technologieneutralen Kapazitätsmechanismus erarbeitet werden, der bis spätestens 2028 operativ sein soll. Eine politische Entscheidung darüber solle innerhalb der Bundesregierung im Sommer 2024 erzielt werden. Das zuständige Wirtschafts- und Klimaschutzministerium erarbeite derzeit ein Optionenpapier.