17.06.2024 Inneres und Heimat — Anhörung — hib 426/2024

Anhörung zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Berlin: (hib/STO) Um den Gesetzentwurf der Bundesregierung (20/10859) zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geht es am Montag, 24. Juni 2024, in einer Sachverständigenanhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat. Zu der öffentlichen Veranstaltung, die um 14.00 Uhr im Paul-Löbe-Haus (Raum E 800) beginnt, werden zehn Sachverständige erwartet. Interessierte Zuhörer werden gebeten, sich mit Namen und Geburtsdatum beim Ausschuss anzumelden (innenausschuss@bundestag.de).

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung Vereinbarungen des Koalitionsvertrags von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP aufgreifen sowie Ergebnisse einer Evaluierung des BDSG umsetzen. Mit einem Paragraphen 16a soll danach die Datenschutzkonferenz (DSK), wie im Koalitionsvertrag vereinbart, im BDSG institutionalisiert werden.

Der im Koalitionsvertrag vorgesehenen „besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes“ sollen daneben weitere Paragraphen dienen. Positive Wirkung hat den Angaben zufolge dabei insbesondere, dass Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit länderübergreifenden Vorhaben ermöglicht wird, einer einzigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörde zu unterstehen. Werde diese Möglichkeit genutzt, „haben die Verantwortlichen statt mehrerer Aufsichtsbehörden nur eine einzige Aufsichtsbehörde als Ansprechpartner für ihr gemeinsames Datenverarbeitungsvorhaben“. Damit könne Rechtsunsicherheit beim Auftreten unterschiedlicher Rechtsauffassungen der für ein länderübergreifendes Vorhaben zuständigen Aufsichtsbehörden ausgeschlossen werden.

Weitere in dem Gesetzentwurf enthaltene Regelungen tragen laut Vorlage Ergebnissen der erwähnten Gesetzesevaluierung Rechnung. Dazu gehört der Bundesregierung zufolge eine Klarstellung, um eindeutig auszudrücken, dass das BDSG nur anwendbar ist, wenn die Datenverarbeitung einen Inlandsbezug aufweist. Auch müsse unter anderem die Regelung zur Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Räume mit Blick auf nichtöffentliche Stellen überarbeitet werden.