„Ausreisearrest“ für Straftäter und Gefährder gefordert
Berlin: (hib/STO) „Betroffenheit reicht nicht - Klare Konsequenzen aus dem Terror von Mannheim ziehen“ lautet der Titel eines Antrags der CDU/CSU-Fraktion (20/11758), der am Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht. Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „den Bundesländern jede mögliche Unterstützung zukommen zu lassen, damit abgelehnte Asylbewerber konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden, gegebenenfalls über deren Nachbarstaaten“. Das müsse auch für Gefährder und Straftäter aus Afghanistan, Syrien, Eritrea, Somalia und Libyen gelten.
Auch soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion „neue Antworten“ darauf finden, wie mit ausländischen schweren Straftätern und Gefährdern umzugehen ist, die zwar ausreisepflichtig sind und auch freiwillig zurückkehren könnten, derzeit aber nicht abgeschoben werden können. Zu diesem Zweck sei ein Ausreisearrest zu schaffen, in dem diese Personen so lange verweilen, bis sie die Rückreise in ihre Heimat freiwillig antreten.
Zugleich plädiert die Fraktion dafür, „bis zu einem funktionierenden EU-Außengrenzschutz“ Grenzkontrollen an den deutschen Binnengrenzen aufrechtzuerhalten. Diese müssten prinzipiell mit der Zurückweisung von Personen verbunden werden, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU oder des Schengen-Raums bereits Aufnahme gefunden haben oder die einen Asylantrag auch in einem Staat, aus dem sie einreisen wollen, stellen können.
Des Weiteren soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge im Aufenthaltsrecht festlegen, dass bei bestimmten Delikten jede Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe zu einer Regelausweisung führt, insbesondere bei Straftaten gegen Leib und Leben, gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie bei Widerstand und einem tätlichen Angriff gegen Vollstreckungsbeamte. Ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse oder eine neue Regelung zu einer zwingenden Regelausweisung soll danach auch für Fälle eingeführt werden, in denen jemand öffentlich zur Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung aufruft.
Zu den weiteren Forderungen der Fraktion zählen die umgehende Schließung des Islamischen Zentrums Hamburg und die Wiedereinsetzung des Expertenkreises „Politischer Islamismus“ im Bundesministerium des Innern und für Heimat. Ferner setzt sich die Fraktion in der Vorlage unter anderem dafür ein, eine Rechtsgrundlage für die Bundespolizei zum Einsatz von Distanz-Elektroimpulsgeräten - sogenannten Tasern - einzuführen.