12.06.2024 Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen — Ausschuss — hib 414/2024

Mehrheit für Änderung des Hochbaustatistikgesetzes

Berlin: (hib/HLE) Mit neuen und in kürzeren Abständen erhobenen Daten soll es in Zukunft bessere und vor allem schnellere Informationen über das Baugeschehen geben. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen stimmte in seiner Sitzung am Mittwoch unter Leitung der Vorsitzenden Sandra Weeser (FDP) einer entsprechenden Gesetzesänderung zu. Für den vom Ausschuss zuvor noch in einigen Punkten geänderten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Hochbaustatistikgesetzes (20/11315) stimmten die Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. CDU/CSU-Fraktion und AfD-Fraktion stimmten dagegen, die Gruppe Die Linke enthielt sich.

In dem von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf ist vorgesehen, die Baufertigstellungsstatistik zukünftig monatlich zu erheben. Neu eingeführt werden soll eine monatliche Statistik über den Beginn von Baumaßnahmen. Nach Feststellungen der Regierung besteht ein Bedarf nach unterjährigen Statistiken zu Baubeginnen und Baufertigstellungen, um kurzfristige Entwicklung der Bautätigkeit zeitnah nachzuvollziehen und darauf reagieren zu können.

Durch die Erhebungen der Statistik der Bautätigkeit würden unentbehrliche Informationen für Politik, Stadtplanung, Wirtschaft, Wissenschaft und Klimaschutz bereitgestellt. Die Ergebnisse fänden insbesondere in der Konjunktur- und Wohnungspolitik, in der Wohnungs- und Bauwirtschaft, sowie in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung Anwendung, schreibt die Bundesregierung weiter. Die konjunkturelle Entwicklung im Immobilienmarkt werde durch die Statistik der Baubeginne zuverlässiger abgebildet als durch Baugenehmigungen, da erteilte Baugenehmigungen teilweise nicht ausgeführt würden.

In der Aussprache des Ausschusses erklärte die SPD-Fraktion, es gebe über die Entwicklung am Bau zu wenige Daten, die überdies noch zu spät kämen. So würden Daten über Baufertigstellungen nur einmal im Jahr erfasst und im Mai des Folgejahres veröffentlicht. Hervorgehoben wurde von der SPD-Fraktion auch, dass in Zukunft bessere Daten über den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stehen würden. Damit werde klarer, wo die Fördermittel ankommen würden und wo noch Verbesserungen erforderlich seien.

Kritisch zeigte sich dagegen die CDU/CSU-Fraktion. Sie verwies auf Rückstände bei der Digitalisierung in den Ländern. Von den Ländern sei daher um eine Verschiebung gebeten worden, weil Daten sonst zunächst händisch erfasst werden müssten. Die Koalition missachte auch, dass von der EU noch ein Vorschlag zur Baustatistik kommen werde, so dass eventuell das Gesetz erneut geändert werden müsse.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wies die Bedenken der Union zurück und verwies auf Übergangsfristen bis zu vier Jahren, die den Ländern eingeräumt worden seien. Man müsse wissen, was gebaut werde und in welchem Zeitraum. Daher werde jetzt für die Bereitstellung verlässlicher Daten gesorgt, damit fundierte Entscheidungen getroffen werden könnten. Wie schon die SPD-Fraktion betonte auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bedeutung von Daten zu barrierefreien Wohnungen. Das sei in einer Gesellschaft, die immer älter werde, sehr wichtig.

Die AfD-Fraktion fragte, was das Gesetz bringen solle und welche Entscheidungen aufgrund der ermittelten Daten getroffen werden sollten, die bisher nicht hätten getroffen werden können. Die Fraktion befürchtete auch einen erheblichen Mehraufwand für die Behörden und bezweifelte einen Mehrwert durch die Gesetzesänderung.

Die FDP-Fraktion erinnerte daran, dass schon vor mehreren Jahren von allen Fraktionen beklagt worden sei, dass es zu wenig Daten über die Entwicklung am Hochbau gebe. Die Unionsfraktion stelle sich jetzt vor die Bundesländer, obwohl die es in zwölf Jahren nicht geschafft hätten, einen geeigneten Datenstandard einzuführen.

Die Bundesregierung verwies darauf, bestehende Analyselücken würden durch die Gesetzesänderung geschlossen. Man gebe den Ländern Zeit, sich auf die Änderungen einzustellen.

Zu Beginn der Sitzung hatte die AfD-Fraktion beantragt, den Abgeordneten Roger Beckamp (AfD) zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses zu bestimmen. Dies wurde in einer Abstimmung von allen anderen Fraktionen abgelehnt.