12.06.2024 Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz — Antwort — hib 413/2024

Bundesregierung nimmt Stellung zu „Exnovation“

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung weist in einer Antwort (20/11714) auf eine Kleine Anfrage (20/11524) der AfD-Fraktion darauf hin, dass „die Befassung mit Fragen hinsichtlich der Beendigung der Ausübung einzelner Praktiken oder der Nutzung bestimmter Technologien ein üblicher Bestandteil des Regierungshandelns ist und unter anderem dazu dient, die im Grundgesetz verankerten Staatsziele zu erfüllen, zu deren Beachtung die Bundesregierung verpflichtet ist“. Die AfD-Fraktion hatte die Bundesregierung danach gefragt, in welchen Bereichen „Exnovation“ vorgesehen sei - ein Begriff, der als „ein gezieltes Abschaffen oder Beenden bestehender Technologien, Organisationsstrukturen oder Verhaltensweisen“ beschrieben wird.

In der Antwort von Regierungsseite heißt es weiter, aufgrund der Organisationsstruktur der Bundesregierung mit 16 Ressorts und einer Vielzahl an Behörden, unter anderem für den Vollzug und zur wissenschaftlichen Beratung, liefen parallel unzählige, teilweise sehr fachspezifische Problemlösungsprozesse, die sich nur exemplarisch darstellen ließen. Viele dieser Prozesse befänden sich auf der Stufe wissenschaftlicher Empfehlungen. Selbst wenn es innerhalb der jeweiligen Ressorts aufgrund ihrer spezifischen Sicht auf die Problemlagen gute Gründe gebe, die Empfehlungen aufzugreifen und auf eine Umsetzung hinzuwirken, bedürfe es einer umfassenden Verständigung und Abstimmung innerhalb der Bundesregierung, bis ein entsprechender Beschluss gefasst werden könne. Selbst wenn in einzelnen Ressorts an Problemlösungsstrategien gearbeitet werde, die auch die Beendigung der Ausübung einzelner Praktiken oder der Nutzung bestimmter Technologien in Betracht zögen, gebe es für die Bundesregierung keine Möglichkeiten, ohne parlamentarisches Verfahren und öffentliche Diskussion Praktiken, Technologien oder Nutzungssysteme zu beenden.

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