12.06.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 410/2024

Anträge auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz

Berlin: (hib/STO) Im vergangenen Jahr sind laut Bundesregierung insgesamt 10.932 Anträge auf Aufnahme nach dem Bundesvertriebenengesetz erledigt worden . Dabei wurden 5.302 Anträge positiv und 1.172 Anträge negativ beschieden, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11669) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/11494) weiter ausführt. 1.894 Verfahren seien in diesem Zeitraum eingestellt worden. 2.607 Verfahren seien „systemmäßig inaktiv geschlüsselt“ worden, da der Antragsteller auch nach langer Zeit nicht auf das Anforderungsschreiben des Bundesverwaltungsamtes reagiert habe.

Von Januar bis einschließlich April 2024 wurden den Angaben zufolge im Schriftverfahren insgesamt 2.990 Anträge erledigt. Davon wurden laut Vorlage 2.299 positiv und 207 negativ beschieden, während 484 Verfahren eingestellt wurden.