Rechtsausschuss beschließt Justiz-Digitalisierungsgesetz
Berlin: (hib/SCR) Der Rechtsausschuss hat am Mittwoch den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Justiz“ (20/10943, 20/11309) beschlossen. Die Vorlage passierte das Gremium in geänderter Fassung mit Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und CDU/CSU bei Ablehnung von AfD und BSW und Enthaltung der Gruppe Die Linke. Die abschließende Beratung des im Bundesrat nicht zustimmungspflichtigen Gesetzentwurfes steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages.
Mit dem Entwurf will die Bundesregierung nach eigenem Bekunden an bisherige Reformbemühungen anknüpfen. „Durch Rechtsanpassungen im Bereich des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Aktenführung soll die bereits fortgeschrittene Digitalisierung in der Justiz in allen Verfahrensordnungen weiter gefördert werden“, heißt es in dem Entwurf. In der durch den auf Antrag der Koalitionsentwurf geänderten Fassung sieht der Entwurf nunmehr Änderungen in 26 einzelnen Gesetzen und Verordnung vor.
Die hib-Meldung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-997534
Die hib-Meldung zur Anhörung zum Regierungsentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1002990