10.06.2024 Inneres und Heimat — Antwort — hib 395/2024

Entwicklung der Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern

Berlin: (hib/MWO) Ein insbesondere auf die jeweiligen Auszahlungsbeträge bezogener Vergleich der gesetzlichen Rentenversicherung mit der Beamtenversorgung ist nicht sachgerecht. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11602) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/11353). Die Abgeordneten wollten wissen, wie sich die Ruhegehälter von Beamten der obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Bereiche im Vergleich zu gesetzlichen Rente entwickelt haben, da es eine deutliche Differenz zwischen der Beamtenpension und der gesetzlichen Rente gebe.

Es sei systemimmanent, schreibt die Bundesregierung, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die gesetzliche Rente erfülle die Funktion einer Regelsicherung, die Beamtenversorgung decke hingegen zusätzlich die betriebliche Zusatzsicherung als zweite Säule ab. Es handele sich um zwei unterschiedliche Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher strukturell sowie in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar und deren Leistungen damit nicht ohne weiteres aufeinander übertragbar seien. Ein sachgerechter Vergleich durch Gegenüberstellung „durchschnittlicher“ Rentenzahlbeträge mit „durchschnittlichen“ Pensionen sei somit nicht möglich.

Die Fragesteller hatten sich unter anderem nach der aktuellen Höhe der durchschnittlichen monatlichen Versorgungsbezüge von Ruhegehaltsempfängern der obersten Bundesbehörden und deren nachgeordneten Bereiche insgesamt erkundigt und gefragt, wie viele Versicherungsjahre ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mit Durchschnittseinkommen nachweisen muss, um einen Rentenanspruch in dieser Höhe zu erwerben.

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