AfD: Minister sollen Unternehmensbeteiligungen offenlegen
Berlin: (hib/VOM) Die AfD-Fraktion will, dass auch Mitglieder der Bundesregierung, die keine Bundestagsabgeordneten sind, ihre Beteiligung an Unternehmen offenlegen müssen. Dazu hat sie einen Gesetzentwurf zur Transparenz bei Beteiligungen an Unternehmen durch Mitglieder der Bundesregierung (20/11617) vorgelegt, den der Bundestag am Donnerstag an die Ausschüsse überweisen will.
Zur Begründung heißt es, in Deutschland gebe es keine Vorschriften, die Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre verpflichten, solche Beteiligungen offenzulegen. Das Bundesministergesetz enthalte nur das Verbot, ein Gewerbe und einen Beruf auszuüben oder während der Amtszeit dem Vorstand, dem Aufsichtsrat oder dem Verwaltungsrat „eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens“ anzugehören. Nur für Bundesminister, die gleichzeitig Bundestagsabgeordnete sind, gälten die Regelungen des Abgeordnetengesetzes, die Offenlegungspflichten vorsehen. Aus Sicht der AfD können sich „massive Probleme“ ergeben, die von „starken Interessenkonflikten geprägt sind“. Minister hätten offensichtlicher als Abgeordnete die Möglichkeit, gezielt Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen, von der ihre etwaigen Unternehmensbeteiligungen profitieren könnten.