Bürokratiekosten in der Landwirtschaft
Berlin: (hib/NKI) Die Bürokratiekosten aus bundesrechtlichen Informationspflichten aus nationalen Gesetzen und national umgesetzten EU-Richtlinien betragen für den Wirtschaftsabschnitt „A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ nach derzeitigem Stand jährlich rund 418 Millionen Euro. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/11544) auf eine Kleine Anfrage (20/11344) der AfD-Fraktion.
Zudem sind den Angaben zufolge in den Jahren 2014 bis 2023 insgesamt 208 bundesrechtliche Vorgaben der Wirtschaft den Wirtschaftszweig „Land- und Forstwirtschaft, Fischerei“ betreffend zurückgenommen worden, womit die Anwendung des „One in. One out-Prinzips“ Anwendung finde. Davon seien 125 Informationspflichten betroffen gewesen, außerdem seien 22 Vorgaben der Wirtschaft abgeschafft worden, hiervon seien 19 Informationspflichten betroffen gewesen, 35 seien vereinfacht worden, wovon 26 Informationspflichten betroffen gewesen seien.