Audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen
Berlin: (hib/SCR) Der Bundesrat schlägt eine „Absenkung der Hürden für eine audiovisuelle Vernehmung von minderjährigen Zeugen“ vor. Dazu hat die Länderkammer einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung (20/11557) vorgelegt.
Konkret sieht der Entwurf laut Begründung „hinsichtlich minderjähriger Zeugen eine Angleichung der Voraussetzungen für die Anordnung einer audiovisuellen Vernehmung nach §247a StPO an die Voraussetzungen der Entfernung des Angeklagten aus dem Sitzungssaal nach § 247 StPO vor“. Danach soll künftig eine solche Vernehmung eines minderjährigen Zeugen „bereits möglich sein, wenn bei der Vernehmung in Gegenwart der in der Hauptverhandlung Anwesenden ein erheblicher Nachteil für das Wohl des Zeugen zu befürchten ist“.
Der Bundesrat argumentiert, dass die Absenkung den Interessen kindlicher Opfer besser gerecht werde. „Auch für den Angeklagten stellt sich eine Verfolgung der Zeugenaussage mittels audiovisueller Technik als vorzugswürdig und weniger belastend gegenüber einer Entfernung aus der Hauptverhandlung während der Zeugenaussage und einer späteren Unterrichtung durch das Gericht dar“, heißt es weiter.
In ihrer Stellungnahme begrüßt die Bundesregierung den Vorschlag ausdrücklich. „Gleichwohl ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Anpassung des § 247a der Strafprozessordnung in einem größeren Kontext erfolgen sollte“, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung wolle prüfen, „ob der Regelungsvorschlag des Bundesrates im Rahmen eines eigenen Gesetzgebungsvorhabens aufgegriffen werden kann“.