29.05.2024
Inneres und Heimat — Antwort — hib 351/2024
Polizeiliche Erfassung von Messerangriffen
Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung erläutert in ihrer Antwort (20/11498) auf eine Kleine Anfrage (20/11295) der AfD-Fraktion die Erfassung von Messerangriffen in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS). Messerangriffe werden den Angaben zufolge seit dem 1. Januar 2020 in der PKS erfasst.
Seit dem Berichtsjahr 2022 werde im Bericht „Polizeiliche Kriminalstatistik - Ausgewählte Zahlen im Überblick“ neben dem Anteil der als „Messerangriff“ erfassten Taten der gefährlichen und schweren Körperverletzung auch der Anteil bei den Raubdelikten veröffentlicht. Dies sei geändert worden, weil die Aussage zu den genannten Deliktbereichen konkreter ist als zum PKS-Summenschlüssel „Gewaltkriminalität“.