Regierung verteidigt Sozialabkommen mit der Türkei
Berlin: (hib/CHE) Die Bundesregierung weist die Kritik der AfD-Fraktion an den Kosten des deutsch-türkischen Sozialversicherungsabkommens zurück. In einer Antwort (20/11481) auf eine Kleine Anfrage (20/11124) der AfD-Fraktion, in der diese auf die hohe Summe von Überweisungen deutscher Krankenkassen ins Ausland verwiesen hatte, schreibt die Regierung: Durch die Anwendung des Abkommens „entstehen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund des vereinbarten Abrechnungsverfahrens basierend auf Monatspauschalen unter Zugrundelegung des türkischen Kostenniveaus und des damit verbundenen, unbürokratischen Verwaltungsverfahrens keine Mehrbelastungen, sondern sogar erhebliche Einsparungen“. Die Ausgaben der Krankenkassen wären deutlich höher, würden die Familienangehörigen nicht in ihrem Heimatstaat leben, sondern von ihrem Recht Gebrauch machen, nach Deutschland nachzuziehen beziehungsweise hier zu wohnen. Die vorliegenden Daten zeigten zudem, dass der Anteil der gegenüber der Türkei zu leistenden Erstattungsbeträge im Vergleich zu den Gesamtkosten der Gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland im Promillebereich liege und somit keine beitragssatzrelevante Größe darstelle.
„Das Abkommen hat im Übrigen erhebliche Vorteile auch für deutsche Staatsangehörige und deutsche Arbeitgeber. So wird durch das Abkommen eine doppelte Versicherungspflicht und damit verbunden eine doppelte Beitragslast bei Entsendungen vermieden. Zudem gilt für entsandte deutsche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich ihrer Familienangehörigen sowie dort sich vorübergehend aufhaltende deutsche Touristinnen und Touristen, Rentnerinnen und Rentner oder Studierende der Versicherungsschutz in der deutschen Kranken- beziehungsweise Unfallversicherung fort, so dass sie beispielsweise im Falle der Erkrankung aushilfsweise medizinische Leistungen durch den Krankenversicherungsträger im Aufenthaltsort erhalten können“, erläutert die Bundesregierung.