Präsenz der Bundesregierung im Rat der Europäischen Union
Berlin: (hib/AHE) Die Bundesregierung wird im Rat der Europäischen Union für Allgemeine Angelegenheiten grundsätzlich durch die Staatsministerin oder den Staatsminister für Europa vertreten. Wie die Bundesregierung in der Antwort (20/11484) auf eine Kleine Anfrage (20/11191) der CDU/CSU-Fraktion schreibt, sei die „Vertretung von Ministerinnen und Ministern durch Staatsministerinnen und Staatsminister, (Parlamentarische) Staatssekretärinnen und Staatssekretäre gängige Praxis“ angesichts der Unterschiede bei Größe und der jeweiligen Staatsorganisation der einzelnen Mitgliedstaaten auf der einen Seite und der hohen Anzahl an Sitzungen der Formationen des Europäischen Rates auf der anderen Seite. Aufgelistet werden in der Antwort die Vertretungen für die verschiedenen Politikfelder beziehungsweise in den jeweiligen EU-Ratsformationen seit Dezember 2021.