Bürokratieabbau in der Landwirtschaft
Berlin: (hib/NKI) Die Auswertung des seit 2014 gültigen „One in, one out“-Prinzips der Bundesregierung für Bürokratieabbau in der Landwirtschaft ist Thema einer Kleiner Anfrage (20/11344) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten wollen von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie viele gesetzliche Auflagen und Regelungen in den vergangenen zehn Jahren von Bundesseite für die deutsche Landwirtschaft dazugekommen sind. Außerdem erkundigen sich die Parlamentarier danach, wie hoch die aktuellen jährlichen bürokratischen Gesamtkosten für die Landwirte und für die staatliche Verwaltung ausfallen.
Hintergrund sind die im Dezember 2014 beschlossenen „Eckpunkte zur weiteren Entlastung der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie“ der Bundesregierung. Das sogenannte „Eins rein, eins raus-Prinzip“ sehe vor, dass Regelungen in gleichem Umfang an anderer Stelle abgebaut werden, wenn neue entstehen. Das „Eins rein, eins raus“-Prinzip beziehe sich auch auf finanziellen Aufwand: „Jeder Euro zusätzlicher Aufwand nur dann, wenn auch jeweils ein Euro Entlastung gewährleistet wird“. Die sogenannte Bürokratiebremse sollte unter anderem das Steuer- und Finanzrecht vereinfachen, Unternehmensgründungen fördern, Unternehmen von Dokumentations- und Informationspflichten befreien und den Verwaltungsaufwand reduzieren.