Anhörung zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes (20/11226) beschlossen. Die Anhörung soll am 5. Juni stattfinden.
Hintergrund des Gesetzentwurfs: Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018 / 2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen enthalten, die beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien ermöglichen sollen.
Dazu sind von den EU-Mitgliedstaaten wie Deutschland Beschleunigungsgebiete für erneuerbare Energien auszuweisen, in denen Vorhaben in einem vereinfachten Verfahren genehmigt werden. Auch außerhalb von Beschleunigungsgebieten sollen die Genehmigungsverfahren angepasst werden . Zudem sollen Mitgliedstaaten Infrastrukturgebiete ausweisen, um auch hier zu vereinfachten und beschleunigten Verfahren zu gelangen.
Im Gesetzentwurf heißt es dazu: „Die Änderungen fügen sich in die Gesamtlinie Deutschlands ein, seine gesamte Klima-, Energie- und Wirtschaftspolitik auf den 1,5-Grad-Klimaschutz-Pfad auszurichten, zu dem sich Deutschland und die Europäische Union im Rahmen des Übereinkommens von Paris verpflichtet haben. Die Stromversorgung soll im Jahr 2030 zu mindestens 80 Prozent auf erneuerbaren Energien beruhen. Für die Erreichung dieses Ziels sind massive Anstrengungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien sowie beim Ausbau der Stromnetze erforderlich.“
Darüber hinaus macht die EU-Richtlinie 2010 / 750 über Industrieemissionen (Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) Vorgaben zu Errichtung und Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von Wasserstoff. Die Errichtung von Anlagen zur Wasserstofferzeugung auf See soll künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
Ferner soll die EU-Verordnung 2023 / 1804 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe den Aufbau von Ladeinfrastruktur in der gesamten EU beschleunigen und vereinheitlichen.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung die planungs- und genehmigungsrechtlichen Bestimmungen der EU-Richtlinie 2018 / 2001 in den Bereichen Windenergie auf See sowie Stromnetze um. Daneben werden Regelungen der EU- Richtlinie 2010/75 über Industrieemissionen, soweit noch nicht durch bestehende Vorschriften abgedeckt, umgesetzt. Es werden Änderungen im Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (Windenergie-auf-See-Gesetz, WindSeeG), im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz) sowie im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) vorgenommen. Darüber hinaus werden Änderungen am s Bundesbedarfsplangesetz BBPlG vorgenommen.