14.05.2024 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 312/2024

Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Berlin: (hib/NKI) Die Bundesregierung hat keine Pläne dazu, das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) bundeseinheitlich umzusetzen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (20/11278) auf eine Kleine Anfrage (20/11120) der Gruppe Die Linke.

Das Gesetz enthalte keine Ermächtigungsgrundlage für Rechtsverordnungen. Der Erlass einer Rechtsverordnung zur Umsetzung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes sei daher rechtlich nicht möglich und „wird darüber hinaus auch nicht als erforderlich erachtet“, heißt es in der Antwort. Der Vollzug des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes obliege den zuständigen Behörden der Länder. Sollten seitens der Länder Auslegungsfragen an das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) herangetragen werden, werde es die Länder entsprechend unterstützen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist am 24. August 2023 in Kraft getreten. Es gilt zunächst nur für frisches Schweinefleisch, soll aber Ankündigungen des Bundes zufolge um den Bereich Gastronomie sowie verarbeitete Produkte ergänzt werden. Danach sollen weitere Tierarten, Produkte und Vertriebswege folgen.

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