30.04.2024
Inneres und Heimat — Antwort — hib 294/2024
Katastrophenschutz in der Zuständigkeit der Länder
Berlin: (hib/PK) Der Bund hat nach Angaben der Bundesregierung laut Grundgesetz eine thematisch eng begrenzte Zuständigkeit für die Gesetzgebung zum Schutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall (Zivilschutz). Der Katastrophenschutz liege in der Zuständigkeit der Länder, heißt es in der Antwort (20/11132) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/10963) der AfD-Fraktion.
Für den Brandschutz und das Rettungswesen seien die Kommunen zuständig. Daher sei es Aufgabe der Länder, für Katastrophenschutzfälle vorzusorgen und gegebenenfalls auch Notfalltreffpunkte zu errichten.