Ausschuss stimmt Änderung des Klimaschutzgesetzes zu
Berlin: (hib/MIS) Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat am Mittwoch dem Entwurf der Bundesregierung „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ (20/8290) in der vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke.
Mit dem Gesetzentwurf sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen.
Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“eingeräumt wird. Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt. Zudem wird die Stellung des Expertenrats für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können.
Weil die Unionsfraktion die Änderungen als weitgehend und - technisch gesprochen als „neue Verhandlungsgegenstände“ ansieht, beantragte sie eine zweite Anhörung zu dem Klimaschutzgesetz. Das lehnte der Ausschuss mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Grünen und FDP ebenso ab wie den Geschäftsordnungsantrag der Union, bis auf Weiteres auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses zu verzichten.
Der aus Karlsruhe zugeschaltete CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann machte daraufhin deutlich, dass er erwäge, gegen die Ampel-Reform des Klimaschutzgesetzes vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Heilmann beantragte am Mittwoch in Karlsruhe eine einstweilige Anordnung zum Stopp des Gesetzes, wie sein Büro der Deutschen Presse-Agentur in Berlin bestätigte. Heilmann begründet den Schritt ähnlich wie bei einem erfolgreichen Verfahren gegen das Heizungsgesetz im vergangenen Jahr mit dem aus seiner Sicht zu schnellen Gesetzgebungsverfahren und zudem mit einer befürchteten Schwächung des Klimaschutzes.
Der Entwurf der Bundesregierung „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes“ soll am Freitag im Bundestag beraten werden.