13.09.2021 Inneres und Heimat — Unterrichtung — hib 1015/2021

Beschränkung des Fernmeldegeheimnisses

Berlin: (hib/STO) Im Jahr 2019 haben das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV), der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) nach Genehmigung durch die sogenannte „G 10-Kommission“ insgesamt 231 Individualmaßnahmen zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vorgenommen und damit neun mehr als im Jahr davor. Das geht aus einer Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium (19/32398) hervor. Danach erfolgten im ersten Halbjahr 2019 insgesamt 119 Beschränkungsmaßnahmen in Einzelfällen und im zweiten Halbjahr 112.

Wie in der Vorlage weiter ausgeführt wird, entfielen auf das BfV 108 Einzelmaßnahmen im ersten und 105 Einzelmaßnahmen im zweiten Halbjahr 2019. Davon seien im ersten Halbjahr 31 neu beziehungsweise erneut begonnen und 77 aus dem Jahr 2018 fortgeführt worden. Im zweiten Halbjahr waren es laut Unterrichtung 28 neu beziehungsweise erneut begonnene und 77 aus dem ersten Halbjahr 2019 fortgeführte Maßnahmen. Die den Zuständigkeitsbereich des BfV betreffenden Anordnungen betrafen den Angaben zufolge insbesondere den Bereich Islamismus und den nachrichtendienstlichen Bereich.

Die Tätigkeit des BND betrafen 2019 im ersten Halbjahr elf Anordnungen, von denen sieben aus dem Vorjahr übernommen wurden, wie es in dem Bericht ferner heißt. Im zweiten Halbjahr 2019 waren es danach drei Anordnungen, von denen eine aus der ersten Jahreshälfte übernommen wurde. Im ersten Halbjahr waren laut Vorlage zehn und im zweiten Halbjahr alle drei Maßnahmen dem islamistischen Bereich zuzuordnen.

Seitens des MAD wurden den Angaben zufolge im ersten Halbjahr 2019 keine Maßnahmen realisiert. Im zweiten Halbjahr führte der MAD laut Vorlage vier Einzelmaßnahmen durch.

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