Begrenzung des Frage- und Informationsrechts des Bundestages
Berlin: (hib/STO) Das verfassungsrechtlich verbürgte Frage- und Informationsrecht des Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird nach deren Angaben durch gleichfalls Verfassungsrecht genießende schutzwürdige Interessen wie das Staatswohl begrenzt. Eine Auskunft zu etwaigen vom Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachteten Personen, Institutionen oder sonstigen Gruppen könne aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen, „da Arbeitsmethoden, Vorgehensweisen und Aufklärungsstand der Sicherheitsbehörden des Bundes, hier des BfV, im Hinblick auf deren künftige Aufgabenerfüllung besonders schutzbedürftig sind“, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32158) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31920) weiter. Darin hatte sich die Fraktion unter anderem danach erkundigt, „welche Journalisten, Blogger, Autoren, Musiker, Künstler, Schauspieler, Verlage, Blogs, Akademien, Stiftungen, Kulturzentren, Szenekneipen und andere Gruppen“ nach Kenntnis der Bundesregierung unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz stehen.