03.09.2021
Arbeit und Soziales — Kleine Anfrage — hib 998/2021
Haftungsverzicht gegenüber Flüchtlingsbürgen
Berlin: (hib/CHE) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (19/32174) zum Haftungsverzicht bei Flüchtlingsbürgen gestellt. Darin fragt sie die Bundesregierung unter anderem, wie viele Personen sich im Zeitraum vom 1. Januar 2010 bis zum 30. Juni 2021 gemäß Paragraf 68 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz der Ausländerbehörde oder einer Auslandsvertretung gegenüber verpflichtet haben, die Kosten für den Lebensunterhalt eines Ausländers zu tragen.