18.08.2021 Recht und Verbraucherschutz — Antwort — hib 964/2021

Keine Korrekturbitten des BMJV im Januar 2020

Berlin: (hib/MWO) Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat im Januar 2020 nicht bei Medien um Korrekturen von Berichterstattungen ersuchen lassen. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/31961) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/31775). Zuständig für Kontakte zu Medienvertreterinnen und -vertretern sei das Pressereferat des BMJV.

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